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BGH, 12.01.1983 - IVb ARZ 53/82 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Bestimmung der Zuständigkeit des Familiengerichts hinsichtlich der Übertragung der elterlichen Sorge vom Vormund auf den Vater
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 15.03.1978 - IV ARZ 17/78
Anforderungen an den Antrag des Klägers auf Bestimmung des zuständigen Gerichts; …
Auszug aus BGH, 12.01.1983 - IVb ARZ 53/82
Die Abgabe der Sache an das Amtsgericht Euskirchen bindet dieses jedoch deshalb nicht, weil sie unter Verletzung des Rechtes des verfahrensbeteiligten Kindes auf rechtliches Gehör erfolgt ist (vgl. BGHZ 71, 69). - BGH, 22.02.1978 - IV ARZ 10/78
Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses in einer Familiensache
Auszug aus BGH, 12.01.1983 - IVb ARZ 53/82
Zwar wäre auch in einem Verfahren der hier vorliegenden Art eine bindende Verweisung nach § 281 ZPO möglich gewesen (BGHZ 71, 15). - BGH, 04.08.1981 - IVb ARZ 541/81
Abgrenzung der Zuständigkeiten eines Familiengerichts und eines …
Auszug aus BGH, 12.01.1983 - IVb ARZ 53/82
Aus § 1696 Abs. 1 BGB ergibt sich die Zuständigkeit des Familiengerichts auch für insoweit erfolgende spätere Änderungen, soweit sich diese nicht in einem bloßen Wechsel des nach § 1671 Abs. 5 BGB bestellten Vormundes erschöpfen (vgl. zur Zuständigkeit des Vormundschaftsgerichts für die Auswahl und Bestellung des Vormundes: Senatsbeschluß vom 4. August 1981 - IVb ARZ 541/81 - NJW 1981, 2460 - FamRZ 1981, 1048).
- BGH, 26.02.1986 - IVb ARZ 51/85
Voraussetzungen für Bestimmung des zuständigen Gerichts durch BGH bei Antrag …
Eine solche Verweisung kommt jedoch nur in Betracht, wenn den Verfahrensbeteiligten die Einleitung des Verfahrens mitgeteilt und ihnen rechtliches Gehör gewährt worden ist (vgl. auch Senatsbeschluß vom 12. Januar 1983 - IVb ARZ 53/82 - nicht veröffentlicht).